Textversion

Sie sind hier: 

>> Startseite 

  |  

Download

  |  

Kontakt

  |  

Anfahrt

  |  

AGB`s

  |

AGB`s


§1 Vertragsabschluss

Unsere Online-Angebote sind freibleibend. Insbesondere gilt kein Anspruch seitens des Bestellers bei Irrtum. Bestellungen müssen generell schriftlich per Fax oder per E-Mail erfolgen. Eingegangene Aufträge werden durch uns schriftlich per Fax oder E-Mail bestätigt. Die schriftliche Bestellung muss sämtliche Daten des Rechnungsempfängers wie Name, Zuname, Anschrift, Telefon- und Fax-Nummern enthalten.Mündliche Absprachen werden erst mit schriftlicher Bestätigung gültig.

§2 Lieferungen

Lagerware wird in der Regel innerhalb von 7 Tagen per Spedition oder Paketdienst geliefert. In Ausnahmefällen kann eine Lieferzeit bis zu 30 Tagen erfolgen. Sollte die Lieferzeit 30 Tage überschreiten, wird der Besteller per E-Mail benachrichtigt. Tritt der Käufer bei Überschreiten dieser Fristen vom Kaufvertrag zurück, verpflichten wir uns, eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 30 Tagen zurückzuzahlen. Übermittelte oder vereinbarte Lieferkonditionen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung und als Richtwerte. Lieferschwierigkeiten aufgrund höherer Gewalt, durch veränderte gesetzliche oder behördliche Genehmigungen oder Gesetze, Materialbeschaffungsprobleme, Arbeitskämpfe bei Zulieferbetrieben sind - auch bei fest vereinbarten Lieferterminen - nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist stillschweigend um den zur Beseitigung der Probleme benötigten Zeitraum. Die Firma GastroTec Großküchentechnik ist ohne vorherige Absprache zu Teillieferungen berechtigt und der Besteller zu deren Abnahme verpflichtet.

§3 Zahlungsbedingungen

Alle ausgewiesenen Preise sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Zahlungen bei Übernahme der gelieferten Ware oder per Vorkasse zu leisten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Besteller in Verzug, so werden automatisch sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

§4 Frachtkosten

Die Frachtkosten für alle Lieferungen werden gesondert berechnet. Sie betragen 4 % des Netto-Warenwertes im gesamten Gebiet der BRD. Waren mit einem Gewicht bis zu 30 kg werden soweit möglich per Paketdienst zum Selbstkostenpreis versendet. Geeignetes Hilfspersonal zum Eintransport der Geräte muss bei Anlieferung der Waren durch den Kunden gestellt werden.

§5 Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen gegenüber dem Besteller Eigentum des Lieferanten. Der Besteller ist nicht zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Ebenso ist ihm untersagt, die Ware zu verpfänden oder sicherungszuübereignen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder das Verlangen der Herausgabe gelten nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an die Firma GastroTec Großküchentechnik ab. Auf Verlangen hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Die Fa. GastroTec Großküchentechnik ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner offen zu legen. Im Falle einer Weiterverarbeitung der gelieferten Ware erwirbt die Fa. GastroTec Großküchentechnik Eigentumsrechte in Höhe des bei der Verarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei Eintritt des Zahlungsverzugs oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Bestellers ist die Fa. GastroTec Großküchentechnik berechtigt, die sich noch im Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller hat dem zur Abholung Ermächtigten Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

§6 Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für etwaige Mängel mit denen das Erzeugnis im Zeitpunkt des Gefahrüberganges behaftet war, auf die Dauer von 12 Monaten für alle mechanischen und elektrischen Teile, wie el. Heizkörper, Schaltgeräte und Motoren etc., aber nur unter der Voraussetzung, dass alle Betriebs- und Wartungsanweisungen sorgfältig befolgt wurden und der Kunde nicht selbst oder durch Dritte Reparaturen, Ersatzlieferungen oder sonstige Eingriffe oder bauliche Veränderungen, die vom Orginalzustand abweichen, an den gelieferten Erzeugnisse vorgenommen hat. Unsere Gewährleistung beschränkt sich darauf, dass wir alle vom Kunden nachzuweisenden Mängel durch ganze oder teilweise Ersatzlieferung oder Nachbesserung auf unsere Kosten binnen angemessener Frist beheben. Ersetzte Teile werden unser Eigentum, wobei wir mit unseren Kunden bereits im Voraus über den Eigentumsübergang einig sind. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder durch sonstige Einflüsse wie z.B. bauliche Veränderungen entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

§7 Änderungen

Änderungen, insbesondere bauart- oder konstruktionsbedingte, der im Online-Katalog verzeichneten Geräte behalten wir uns vor.